Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber,
hiermit möchten wir Sie über die aktuell geltenden Corona-Regeln in unseren Skigebieten informieren. Erfreulich ist dabei, dass nun an allen Bergbahnen, sowohl im Kleinwalsertal, als auch in Oberstdorf, die 2G-Regel gefallen ist und die Vorgaben damit wieder etwas einheitlicher sind.
Nebelhorn, Söllereck, Fellhorn/Kanzelwand:
- Bergbahn: kein G-Nachweis mehr erforderlich
- Gastronomie: 3-G-Nachweispflicht (geimpft, genesen oder getestet)
- FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, Anstehbereichen, Kabinen und Sesselbahnen mit Abdeckhaube
Walmendingerhorn, Heuberg, Ifen und Tallifte:
- Bergbahn: kein G-Nachweis mehr erforderlich
- Gastronomie: kein G-Nachweis mehr erforderlich
- FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, Anstehbereichen, Kabinen und Sesselbahnen mit Abdeckhaube
Alle wichtigen Informationen zu unserem Hygienekonzept und stets den aktuellen Regeln finden Sie in den FAQs auf unserer Webseite mit Klick auf "mehr".